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Vom 07.10. bis zum 11.10.2024 bleibt das Gemeindebüro geschlossen.

 

 

 

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 23.10.2024 statt.

Tagesordnung. Eine Zusammenfassung der Beschlüsse befindet sich unter dem Reiter "Gemeinderat".

 

 

 

 

Erhöhung der Elternbeiträge Kita "Zum Wassermann"

Grundsteuererhöhung

Erlebnisgelände "Gestüt Höflein" - ein Ort für Gemeinschaft und Kultur

Das Projekt der Dorfgemeinschaft Höflein sieht die Schaffung eines interaktiven Geländes vor, das das historische Gestüt Höflein in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig als Ort der Begegnung und des Austausches dient. Dabei sollen Elemente wie ein wettergeschützter Bereich mit zweisprachigen Informationstafeln, eine Feuerstelle und ein einzigartiger Spielplatz, bestehend aus einem Pferdestall mit Koppel, integriert werden.

 

 

Für die Maßnahme sind das Spielhaus, das Wetterschutzhaus sowie die Spielgeräte in freihändige Vergabe zu vergeben.

Zuschlag 15.08.2024: Zimmerei Christoph Wullenk, Crostwitzer Straße 44, 01920 Höflein

 

 

Diese Maßnahme wird durch den Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e. V. im Rahmen des "Regionalbudgets im ländlichen Raum 2024" mit 80 % gefördert. 20 % erfolgen aus zweckgebundenen Spenden.   

 

 

Informationen des Ordnungsamtes

Schadinsekten in Fichten- und Kiefernwäldern

Die Fichten- und Kiefernwälder im Landkreis Bautzen sind auch in diesem Jahr erneut von der Massenvermehrung rindenbrütender Schadinsekten gezeichnet. Hoffnung, dass sich die Situation normalisiert und sich die Wälder erholen, erfüllen sich nicht. In allen Fichten- und Kiefernwäldern herrscht weiterhin eine extrem angespannte Lage. Aus diesem Grund hat der Landkreis Bautzen erneut eine Allgemeinverfügung zur Erfassung und Bekämpfung rindenbrütender Schadinsekten erlassen.

 

 

 

 

Auszug aus der Polizeiverordnung des Verwaltungsverbandes "Am Klosterwasser":

§ 8 Haus- und Gartenarbeiten

(1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, sind an Sonn- und Feiertagen untersagt. Private Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, dürfen an Werktagen nur von 7:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 20:00 Uhr jedoch samstags nur von 7:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr durchgeführt werden.

Zu den Haus- und Gartenarbeiten zählen insbesondere:

• der Betrieb von Rasenmähern und Freischneidern

• das Häckseln von Gartenabfällen

• der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten

• das Hämmern, Sägen und Bohren

• das Holzspalten

• das Ausklopfen von Teppichen, Betten und Matratzen

(2) Die Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV-), bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

 

 

Sanierung Obstbaumbestände

Alte Obstbäume als Kulturgut und Lebensraum erhalten! 

Infos und Kontakt

 

 

 

 

Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten"

Ab April wird mit der Straßenbefahrung begonnen Das Projekt „Digitale Integrationsplattform für Straßendaten“ (DIS) geht in die nächste Projektphase. Die Digitalisierung der Straßennetze aller 57 Gemeinden des Landkreises Bautzen ist weit vorangeschritten, nun steht die darauf aufbauende Straßenbefahrung an.

Ab März 2024 sind spezielle Messfahrzeuge von der Firma Lehmann und Partner GmbH aus Erfurt im Einsatz, die u.a. mit hochauflösenden Kameras und verschiedenen Laserscannern ausgestattet sind. Diese Fahrzeuge werden über die nächsten Monate mehr als 4.500 km Straßen digital erfassen und vermessen. Durch die Nutzung der hochauflösenden und georeferenzierten Bilder sowie der Laserscandaten erhalten die Verwaltungen ein realitätsgetreues Abbild ihrer Infrastruktur, einen sogenannten „Digitalen Zwilling“.

Mithilfe dieser Daten werden sämtliche Informationen erfasst, welche für die Digitalisierung der rechtlich notwendigen Straßen-Bestandsverzeichnisse der Städte und Gemeinden erforderlich sind.

 

Bei der Straßenbefahrung werden die Bestimmungen des Datenschutzes konsequent eingehalten. Personenbezogene Daten, wie Gesichter und Kfz-Kennzeichen, werden automatisiert unkenntlich gemacht.

Die Firma Lehmann und Partner freut sich auf die Zusammenarbeit mit den Städten.

 

 

 

 

Information zu einer EU-weiten Ausschreibung BV: Umsetzung Brandschutz und Anbau Aufzug an der Sorbischen Oberschule “M. Hornik” Räckelwitz

Information zu einer EU-weiten Ausschreibung

BV: Umsetzung Brandschutz und Anbau Aufzug an der Sorbischen Oberschule “M. Hornik” Räckelwitz

Die Gemeinde Räckelwitz veröffentlicht die Ausführung folgender Planungsleistungen:

ab dem 18.01.2024 bis zum 05.03.2024

Los 1 – Gebäudeplanung

Los 2 - Technische Ausrüstung HLS

Los 3 – Technische Ausrüstung Elt

Submission: am 05.03.2024 um 10:00 Uhr

Die Ausschreibung erscheint auf eVergabe und im Sächsischen Ausschreibungsblatt.  

 

 

Ab dem 30.09.2024 bis zum 18.10.2024 wird das Los 4 – Tragwerksplanung national, als beschränkte Ausschreibung ausgeschrieben.

 

Submission am 18.10.2024 um 9:00 Uhr

 

 

 

Clemens Poldrack / Bürgermeister  

 

 

 

 

Sanierung des Radweges von Höflein bis zur K 9236

Die Ausschreibung für die geplante Instandsetzung des Radweges von Höflein bis zur K 9236 wird als beschränkte Vergabe ohne Teilnehmerwettbewerb durchgeführt. Ablauf der Angebotsfrist: am 06.02.2024 um 11:00 Uhr.

 

Zuschlag 20.02.2024: Bauhof Soldan GmbH, Weigersdorf, Zum Wasserwerk 4, 02906 Hohendubrau

 

Grundlage der Förderung ist die Förderrichtlinie des kommunalen Straßen- und Brückenbaus (FRL KStB) des Freistaates Sachsen.

 

Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

 

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Gewerbepark Am See"

“Insel der Kommunikation, Kreativität und Kultur – Michał Hornik, Räckelwitz”

Publizität

Vorhaben: Neugestaltung des Inselbereiches als “Insel der Kommunikation, Kreativität und Kultur – Michał Hornik, Räckelwitz” mit Wiederaufbau des Pavillons mit kleiner Bühne sowie Erstellung von Außenanlagen in 01920 Räckelwitz, Michael-Hornik-Straße 13.

Bauvorhaben: Neubau Pavillon

Für diese Baumaßnahme sind folgende Lose in beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.



 

 

 

Los 1 Erd- und Betonbau Ablauf der Angebotsfrist am 14.11.2023 um 10:00 Uhr

  •  Zuschlag 18.12.2023: Bauhof Bensch GmbH, Kamenzer Str. 9, 01920 Räckelwitz

Los 2 Stahlbau Ablauf der Angebotsfrist am 14.11.2023 um 10:30 Uhr

  •  Zuschlag 07.12.2023: Metallbau Mehnert, Zeschauer Str. 1, 02699 Neschwitz

Los 3 Dach- und Holzbau Ablauf der Angebotsfrist am 14.11.2023 um 11:00 Uhr

  •  Zuschlag 07.12.2023: Dachdeckermeister Henrik Gerntke, Dorfstraße 8, 01920 Räckelwitz

Los 4 Wegebau Ablauf der Angebotsfrist am 27.05.2024 um 10:00 Uhr 

  •  Zuschlag 14.06.2024: Garten- und Landschaftsbau Steffen Bohr, Särka Nr. 11a, 02627 Weißenberg


 Los 5 Bepflanzung Ablauf der Angebotsfrist am 27.05.3024 um 10:30 Uhr 


 Los 6 Spielgeräte Ablauf der Angebotsfrist am 27.05.2024 um 11:00 Uhr 

  •  Zuschlag 25.06.2024: Garten- und Landschaftsbau Steffen Bohr, Särka 11a, 02627 Weißenberg
     


 Freihändige Vergabe ohne Teilnehmerwettbewerb


 Los 7 Sanitär 


 Los 8 Elektro

 

Die Maßnahme wird nach der Förderrichtlinie RL LE/2014 Ländliche Entwicklung vom 15.12.2014 des Freistaates Sachsen gefördert.

 

 

BAUTENSTAND 04.07.2024

 

 

 

 

Online Terminbuchungsservice

Ab dem 04.10.2021 bietet der Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“ den online-Terminservice an. Damit Sie Ihre Zeit besser planen können, empfehlen wir eine online-Terminbuchung. Zunächst werden Buchungen montags und donnerstags möglich sein. Dienstags haben Sie die Möglichkeit, die Ämter auch ohne Termin aufzusuchen, in diesem Fall ist jedoch mit Wartezeit zu rechnen. Den Link zur Buchung finden Sie hier: www.terminland.eu/www.am-klosterwasser.de.

 

 

 

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

Mobil im Landkreis

Ein Netz für alle. Das neue Busnetz für den Landkreis Bautzen

Zum 21.08.2023 wird es wieder Fahrplanänderungen im Landkreis Bautzen geben. Eine konkrete Übersicht der Änderungen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Bautzen: www.landkreis-bautzen.de/aktuelles_fahrplananderungen.php

geänderte Fahrpläne ab 18.07.2022: https://www.regionalbus-oberlausitz.de/de/strecken-fahrplaene/linien-lk-bautzen.

Der Landkreis Bautzen möchte seinen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten. Dabei ist die Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel ein wichtiger Faktor zur Einsparung des CO2-Ausstoßes. Mit der Bereitstellung eines nutzerfreundlichen Angebotes im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll eine umweltfreundliche Alternative zum Pkw geschaffen werden. Nicht nur deshalb wurde das bestehende Busliniennetz im Landkreis Bautzen einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und verschiedener Verbesserungsmöglichkeiten wurde ein neues Busliniennetz erarbeitet. Der Landkreis Bautzen hat, in enger Zusammenarbeit, mit den Verkehrsverbünden Oberelbe (VVO) und Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON), den Städten und Gemeinden im Landkreis sowie benachbarten Aufgabenträgern dieses neue Busnetz konzipiert. Dieses geht nun zum 01.01.2022 an den Start geht.

 

Zum 1. Januar 2022 bekommt der Landkreis Bautzen ein neues Busnetz. Die Linien bekommen neue Nummern und einige Wege ändern sich. Zudem sind zukünftig mehr Busse unterwegs.

 

Am 1. Januar 2022 gehen die Regionalbus Oberlausitz GmbH und weitere Partner im Landkreis Bautzen mit einem modernisierten Busnetz an den Start. Das Angebot wird für Sie besser und schneller und durch den Einsatz von Niederflurbussen zum barrierefreien Ein- und Ausstieg zudem noch komfortabler. Im Landkreis hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert, so sind neue Schulstandorte, Siedlungen und Gewerbegebiete entstanden, die nun zeitgemäß angebunden werden.

 

Der Fahrplan wird deutlich erweitert: Die Busunternehmen im Landkreis Bautzen werden zukünftig über 12 Millionen Kilometer pro Jahr zurücklegen – zwei Millionen mehr als bisher. Mit dem PlusBus und dem TaktBus als Rückgrat des neuen Netzes werden Fahrpläne einfacher, Linien sind regelmäßiger unterwegs und Fahrzeiten lassen sich leichter merken.

Mit der Einführung des PlusBusnetzes, gut erkennbar an den 500-er Liniennummern, hat der Landkreis die Hauptverkehrsachsen gestärkt. Hier fahren PlusBusse jetzt von 5 bis 21 Uhr stündlich, TaktBusse alle zwei Stunden unabhängig davon, ob gerade Schul- oder Ferienzeit ist – beide verbinden die Hauptorte im Kreis und stellen gute Übergänge zur Bahn sicher. Damit soll auch Pendlern ermöglicht werden, für den Arbeitsweg den Bus zu nutzen.

Diese Linien werden in der Fläche durch Nebennetzlinien ergänzt, welche in gewohnter Qualität die Dörfer im ländlichen Raum erschließen und die Schülerbeförderung sicherstellen. Sie tragen zukünftig 700-er Nummern.

Die neuen Liniennummern helfen, das Angebot zu unterscheiden: Neben den PlusBussen und TaktBussen mit ihren 500-er Nummern und den die ergänzenden Nebenlinien mit ihren 700-er Nummern erkennt man die Stadtbuslinien dann an zweistelligen Zahlen.

 

Fahrplanauskünfte erhalten Sie ab Anfang Dezember 2021 auf der Internetseite Ihres Verkehrsverbundes (www.vvo-online.de und www.zvon.de), ergänzende Informationen finden Sie unter www.busnetz-bautzen.de

 

Auch bei der Erneuerung der rund 1.500 Haltestellen tut sich einiges im Landkreis.

Bis 2023 werden alle Haltestellen im Landkreis neue Schilder und Schaukästen erhalten, in 15 Gemeinden ist der Austausch schon im Gange oder bereits abgeschlossen. Parallel arbeiten die Gemeinden, unterstützt von den Verkehrsverbünden und dem Landkreis, mit Hochdruck am barrierefreien Ausbau der Haltestellen.

 

Selbstverständlich ist das neue Busnetz kein statisches Konstrukt, es wird auch zukünftig durch den Landkreis und die Verkehrsunternehmen weiterentwickelt. Lob, Kritik oder Verbesserungsvorschläge können Sie an busnetz@lra-bautzen.de senden.

 

 

 

Ganztagsangebote Schule

Die sorbische Grund- und Oberschule "Michał Hórnik" in Räckelwitz bietet Ganztagsangebote an. Diese Ganztagsangebote sind unterrichtsergänzende Bildungs-, Unterstützungs- und Betreuungsangebote. Die Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.